Seit 1. Februar 2025 gilt: Die kleinste Haltungseinheit muss mindestens 2,0 m2 Grundfläche aufweisen. Dies gilt auch bei der Kükenaufzucht, bei der Haltung von Gluggen ohne/oder mit Küken. In Tabelle 9 Hausgeflügel findest du alle aktuell geltenden Bestimmungen. Sei dir bewusst: Die Tierschutzverordnung verlangt lediglich Minimalanforderungen!