Geflügel schlachten

Schlachtkurs

Geflügelschlachten für den Eigenbedarf ist in der Schweiz erlaubt und unterliegt bestimmten Richtlinien, um die Hygiene und den Tierschutz zu gewährleisten. Hier sind einige wichtige Punkte:

Richtlinien der Schweiz

  1. Bewilligung: Schlachtungen müssen in bewilligten Schlachtbetrieben durchgeführt werden. Für den Eigenbedarf gibt es jedoch Ausnahmen, wie z.B. verunfallte Tiere oder gelegentliche Schlachtungen von Hausgeflügel1.
  2. Tierschutz: Die Verordnung über den Tierschutz beim Schlachten (VTSchS) sieht vor, dass Stress und Leiden der Tiere minimiert werden müssen. Dazu gehören präzise Vorgaben zur Betäubung und zur Beurteilung des Betäubungserfolges1.
  3. Hygiene: Die Schlachtanlagen müssen den Hygienestandards entsprechen und regelmässig kontrolliert werden.

Fachgerechtes Töten von Geflügel pdf, Bundesamt für Lebensmittelsicherheit
und Veterinärwesen BLV

Kurse:

Geflügel korrekt schlachten für den Eigengebrauch, Kurse vom Aviforum
Geflügelschlachtkurs auf der Alpe Soladino, weitere Informationen

Schlachtbetriebe in der Schweiz

Hier findest du eine Karte der Schlachtbetriebe in der Schweiz. Es fehlt ein Schlachtbetrieb? Gib uns gerne Bescheid!

Schlachtmobile

Weitere Informationen über das Schlachtmobil erfährst du hier in diesem SRF Beitrag.